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ZIVIL- & ARBEITSRECHT
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Zivilrecht

Vertragsrecht / Erbrecht / Schadenersatz

Die Grundlage für das allgemeine Zivilrecht in Deutschland bildet das BGB - das Bürgerliche Gesetzbuch. Vertragsbeziehungen sind allgegenwärtig. Schwerpunkte bilden das Kauf- und Mietrecht, das Werkvertragsrecht und das Dienstvertragsrecht sowie natürlich das Schadenersatzrecht

Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen begegnen uns überall. Ein Vertragsabschluss – ganz gleich, ob schriftlich, mündlich, vor dem Notar oder im Internet – hat meist weitreichende und oft endgültige Konsequenzen. Ebenso das lange Zuwarten mit der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Unternehmen, Selbständige und Freiberufler sind nur so stark, wie die mit ihren jeweiligen Vertragspartnern geschlossenen Verträge.

Insbesondere in komplizierten Rechts- und Wirtschaftsfragen aus dem Handelsrecht benötigen Sie einen vertrauenswürdigen und kompetenten Ansprechpartner.  Manche Entscheidungen erfordern Mut, denn nicht immer ist das Ergebnis berechenbar. Aus Fehlern wird man zwar bekanntlich klug, doch in den meisten Fällen wirkt sich ein schlechter Rat unmittelbar auf das Ergebnis Ihres Unternehmens aus. Wohl dem, der die Situation mit einem Anwalt besprochen hat: Er hilft seinem Mandanten, den richtigen Entschluss zu treffen und steht dafür auch gerade,  wenn es sein muss. 

Sie geben sich selbst die schlechteren Karten in die Hand, wenn Sie Ihren Anwalt erst einen Tag vor Fristablauf mit einer Klageerwiderung beauftragen. Ärgerlich, wenn Sie im Prozess aus Termingründen nicht alle Ihnen zustehenden Möglichkeiten ausnutzen können.  

Ein Todesfall bringt Trauer, verlangt aber leider auch oft umgehendes Handeln und schnelle Entscheidungen. Unzählige Fragen aus dem Erbrecht kommen auf Sie zu:  

Erben Sie allein oder mit anderen zusammen? Wieso sind Sie Erbe - als naher Angehöriger nach dem Gesetz oder hat der Erblasser eine letztwillige Verfügung, zum Beispiel ein Testament, verfasst? Woraus besteht die Erbschaft? Ist zum Beispiel ein Haus da? Wenn ja, ist das  Haus mit Hypotheken belastet ...?  

Im Übrigen: Nicht immer ist einem der nächste Verwandte auch der liebste Mensch auf der Welt. Wollen Sie Zank und Streit, Neid und Argwohn verhindern, dann bestimmen Sie selbst, wie sich die Dinge nach Ihrem Tod entwickeln sollen. Wie sichere ich meinen Ehepartner ab? Wie verhindere ich, dass die Kinder vor dem Tod meines Ehepartners ihren  Erbteil verlangen? Wie sichere ich umgekehrt meine Kinder, wenn mein Ehepartner wieder heiratet? Wer beerbt meine Erben? Sind es wirklich die Personen meiner Wahl?  Kann ich verhindern, dass Ansprüche auf den Pflichtteil geltend gemacht werden? Wie bedenke ich Lebensgefährten und andere Menschen, die für mich gesorgt haben? Wie bringe ich meinen letzten Willen in Einklang mit gesellschaftsvertraglichen Regelungen zur Unternehmernachfolge?

Lassen Sie sich frühzeitig und individuell beraten! 

 
 

Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte?

Das kommt vor. Nur: Dieser Dritte, das ist bestimmt nicht Ihr Anwalt. Er wird Streitereien und Prozesse in Ihrem Interesse oft verhindern – Sie müssen ihn nur rechtzeitig hinzu ziehen. Ganz gleich, ob er für Sie einen Streit durch gütliche Einigung  oder vor Gericht aus dem Wege räumt: Ihr Erfolg, Ihr Vorankommen – das ist zugleich sein Erfolg! Und das ist die Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.  

Anwaltliche Beratung schützt gerade im immer komplexer werdenden Bereich des Zivil- und Wirtschaftsrechts vor Fehlentscheidungen und Übervorteilungen. Wir sind zur Verschwiegenheit gegenüber jedermann verpflichtet. Sie können also völlig offen reden, wir hören Ihnen zu. 

Bereiten Sie sich auf das erste Gespräch vor. So fällt es erfahrungsgemäß leichter, das eigene Anliegen anschaulich zu machen:  

  1. Notieren Sie in Stichworten, worum es Ihnen geht sowie alle wesentlichen Fakten.  
  2. Bringen Sie alle Unterlagen mit, die dabei eine Rolle spielen könnten.  
  3. Machen Sie sich erste Gedanken darüber, welche Aufgaben Sie gegebenenfalls selbst erledigen und welche Sie Ihrem Anwalt überlassen wollen.
 
 

Prozess führen: ja oder nein?

Liegt man sich richtig in den Haaren, wünscht so mancher seinem Gegner die Pest an den Hals, möchte ihn am liebsten per Prozess zu Boden ringen. Aber wollen Sie es wirklich darauf ankommen lassen?  Bietet bei genauer Betrachtung eine schnelle gütliche Einigung vielleicht die besseren Möglichkeiten als ein langer Prozess? 

Folgende Aspekte spielen dabei auch mit Blick auf die zu erwartenden Kosten eine Rolle: 

  1. Lässt sich die Rechtslage in Ihrem Fall eindeutig beurteilen?
  2. Haben Sie Beweise für den Ihnen günstigen Sachverhalt? 

Manchmal aber ist ein Prozess unvermeidbar. Zum Beispiel, wenn sich die Gegenseite auf kein vernünftiges „Friedensangebot“ einlassen will oder wenn die Gefahr besteht, dass eigene Forderungen verjähren. Auch hier gilt: Wer zu spät kommt, den bestraft des Leben! Beides setzt voraus, dass Sie Ihre Rechtslage realistisch einschätzen.  

 
 

Anwaltskosten – wer soll das bezahlen?

„Einen Anwalt nehmen? Das kann ich mir nicht leisten!“ Oft gehört und dennoch falsch. 

Denn: Anwalts-Honorare halten sich im Rahmen und zwar in dem des RVG. Bei Gerichtsverfahren (außer bei Sozialrechts-, Straf- und Bußgeldsachen) bestimmt der jeweilige Geschäftswert, Streitwert oder Gegenstandswert die Kosten. Für außergerichtliche Leistungen bemisst sich das Honorar nach Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Bearbeitung, nach der Bedeutung der Sache und nach der finanziellen Situation des Klienten.  

Möglicherweise haben Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe. 

Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, braucht sich um die anfallenden Kosten meist überhaupt keine Gedanken zu machen. Wir klären für Sie, ob und in welchem Umfang Ihr Versicherungsschutz zum Tragen kommt.   

 
 
 
 
 
 

RA Stefan Kabus, LL.M. ist

RA Stefan Kabus, LL.M. ist ,ADAC Vertragsanwalt
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