Wir setzen seit Jahrzehnten einen Schwerpunkt in fundierter Beratung im gesamten Verkehrsrecht.
Wann kann Ihr Wagen in die Werkstatt, ohne dass Sie Schadenersatzansprüche verlieren? Benötigen Sie vom Arzt ein Attest zum Schmerzensgeldanspruch? Wie und wann sollen Sie mit Ihrer Versicherung sprechen? Nehmen Sie Ihren Kasko-Versicherer überhaupt in Anspruch? Brauchen Sie ein Sachverständigengutachten? Wie finden Sie einen geeigneten Sachverständigen? Was müssen Sie beachten, wenn Sie einen Mietwagen nehmen? Und, und, und ...
Bei einer Verletzung durch den Verkehrsunfall haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld, Ersatz Ihres Verdienstausfalls bzw. des Erwerbsschadens und Ersatz der Heilbehandlungskosten, soweit die Krankenversicherung nicht eintritt. Auch vermehrte Bedürfnisse, wie die Kosten einer Kurbehandlung, Umschulungsmaßnahmen, orthopädische Hilfsmittel oder ein »Haushaltsführungsschaden« sind zu ersetzen. Im Fall der Tötung eines nahen Angehörigen haben die Hinterbliebenen neben dem Ersatz der Beerdigungskosten Anspruch auf Übernahme der Unterhaltsverpflichtungen des Getöteten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch der Schock, der durch den Unfalltod des Angehörigen herbeigeführt wird, Ansprüche begründen.
Der bei Verkehrsunfällen am häufigsten vorkommende Personenschaden ist das sogenannte »Halswirbelsäulen-Syndrom«, auch »Schleudertrauma« genannt. Ursache dieses mit erheblichen Nacken- und Kopfschmerzen verbundenen Krankheitsbildes ist eine Überdehnung der Halswirbelsäule als Folge eines Zusammenstoßes mit einem anderen Fahrzeug.
Die Erfahrung zeigt jedenfalls : Unfallgeschädigte, die anwaltlich vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Deshalb: Treffen Sie keine Vereinbarungen mit der Versicherung und vermeiden Sie umständliche eigene Vorkorrespondenz.
Die Kosten des Anwalts zahlt – bis auf extreme Ausnahmefälle – immer die Versicherung des schuldigen Unfallgegners!
Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen erhalten? Das kann wahrlich jeden Autofahrer treffen und deshalb kursieren zu Verteidigungsstrategien wohl auch so viele Halb- und Unwahrheiten! Selbst ist man immer sein schlechtester Verteidiger. Argumente aus subjektiver Sicht können Sie eher be- als entlasten. Wir informieren über die tatsächlichen Fehlerquellen, etwa beim Geschwindigkeitsmessverfahren, Rotlichtüberwachungen oder Abstandsmessungen. Wir prüfen formale Fehler der Behörden, die Bescheide unwirksam machen und informieren über Möglichkeiten zur Vermeidung von Fahrverboten.
Sie erhalten von uns zudem Hilfe im Führerscheinrecht sowie in allen Verkehrsstrafsachen.
In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne anwaltliche Beratung wenig zielführend. Selbst genaue Kenntnisse des Strafrechts und des Strafprozessrechts werden oft nicht ausreichen. Wenn der strafrechtliche Vorwurf im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall erhoben wird, hat die Verteidigung erhebliche Auswirkungen auf Fragen der Haftung aus dem Verkehrsunfall sowie auf versicherungsrechtliche Folgen. Darüber hinaus müssen verwaltungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Führerschein berücksichtigt werden. Oft entscheidet sich der Ausgang dieser Folgeprobleme mit den ersten Schritten der Verteidigung gegen den strafrechtlichen Vorwurf.
Allein ein qualifizierter Verkehrsanwalt hat es in der Hand, spätere Maßnahmen der Führerscheinbehörde zu stoppen oder Leistungsverweigerungen des Versicherers zu verhindern. Anfängliche Fehler können später meist nicht mehr richtiggestellt werden.
Wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden, haben Sie das Recht, vor der Vernehmung einen Verteidiger zu befragen. Hierüber sind Sie von der Staatsanwaltschaft beziehungsweise der Polizei zu belehren. Sie sollten grundsätzlich – insbesondere wenn Alkohol oder Drogen im Spiel sind - davon absehen, bei der Polizei Angaben zu dem erhobenen Vorwurf zu machen.
Ob Sie Ihr Nichterscheinen nach einer polizeilichen Ladung ankündigen, ist allein eine Frage der Höflichkeit. Aussagen müssen Sie als Beschuldigter in keinem Fall machen.
Aus dem Schweigen dürfen weder im Bußgeld- noch im Strafverfahren für Sie nachteilige Schlüsse gezogen werden. Gerade für das verwaltungsrechtliche Fahrerlaubnisverfahren haben unbedachte frühe Äußerungen oft weitreichende Konsequenzen.
Reden Sie auf Augenhöhe mit den Ermittlungsbehörden und lassen sie sich umgehend anwaltlich beraten, wenn der Vorwurf der unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Unfallflucht), der Straßenverkehrsgefährdung, der Nötigung, einer Trunkenheitsfahrt oder der Körperverletzung bzw. fahrlässigen Tötung im Raume steht!
Wir sagen Ihnen, was ggf. sofort zu tun ist. Nach Akteneinsicht besprechen wir den gesamten Vorgang. In Ruhe und bei uns entscheiden wir gemeinsam, was die nächsten Schritte sein müssen!
Ein neues Fahrzeug schafft man sich (im Regelfall) nicht jede Woche an und ein Montagsauto möchte niemand. Was tun, wenn man eins erwischt? Wir haben die richtige Strategie bei Mängeln ihres Fahrzeugs. Warten Sie nicht zu lange, denn Gewährleistungsansprüche können rasch verjähren. Wichtig ist, dass Sie Ihre Rechte kennen und – wie im Bereich der Ordnungswidrigkeiten – kursieren – gerade was die Formulierungen zum Ausschluss der Gewährleistung angeht – viele Halb- und Unwahrheiten. Im Übrigen ist das Kfz-Gewährleistungsrecht einem ständigen Wandel unterworfen. Wir beraten individuell und umfassend zum Kfz-Kauf- und Leasingrecht und sagen Ihnen, was es im Einzelfall mit dem Gewährleistungsausschluss oder „der Garantie“ auf sich hat. Frühzeitige Beratung ist beim beabsichtigten An- oder Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen essentiell. Vertrauen Sie besser nicht auf „wasserdichte“ Formulierungen aus dem Internet sondern lassen Sie sich individuell beraten.
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