Herr Burth war zunächst als Rechtsanwalt in einer Kanzlei in Freiburg im Steuerrecht tätig.
In der Kanzlei Kabus & Partner berät er als Rechtsanwalt im Bereich des Zivil- und Wirtschaftsrechts sowie im Arbeits- und Erbrecht.
Zu seinen Mandanten gehören Unternehmen und Privatpersonen. Er berät und vertritt in ausgewählten Bereichen des Zivil- und Wirtschaftsrechts.
Herr Burth ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Im Arbeitsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Burth sowohl im Individualarbeitsrecht (z. B. Kündigungsschutz, Arbeitsverträge, Abmahnungen) als auch im Kollektivarbeitsrecht (u. a. Betriebsverfassungs- und Tarifrecht).
Im Erbrecht begleitet er Mandantinnen und Mandanten insbesondere bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, der Nachfolgeplanung sowie in erbrechtlichen Auseinandersetzungen und bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
Kabus & Partner Rechtsanwälte
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